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Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen

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Der Berufsverband sieht die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für Heilberufe aus dem EU-Ausland oder gleichwertigen Staaten als einen richtigen Schritt gegen den Arbeitskräftemangel in Gesundheitsberufen. Dies ist eine originäre Aufgabe des Verordnungsgebers. Aktuell kann es bis zu 3 Jahre oder länger dauern, bis Ausübende mit ausländischen Berufsqualifikationen in Heilberufen voll tätig sei können.

Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen fordert der Berufsverband, dass Patientinnen und Patienten Klarheit erlangen über die Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats mit zusätzlichen Hinweisen in Abgrenzung zur Ausübung als „Arzt“ oder „Ärztin“. Bei allen Anpassungen muss die Sicherheit der Patientinnen und Patienten höchste Priorität haben und die Qualität und Güte der ärztlichen Ausbildung Grundlage sein für die Qualität in der Ausübung des

ärztlichen Berufes.