Der Sachausschuss Hygiene des BvDUs hat die erste Ausgabe der Handreichung „Aufbereitung der Transrektalsonde“ erstellt. Sie ist Teil unserer UroAuxilia-Reihe, in der wichtige Themen der urologischen Tätigkeit in Klinik & Praxis behandelt werden.
Kostenloses Exemplar für BvDU-Mitglieder
Als BvDU-Mitglied erhalten Sie ab sofort kostenlos ein personalisiertes Exemplar der neuen Folge 4 der Handreichungen. Bei Interesse verwenden Sie bitte das Bestellformular oder wenden Sie sich direkt an die BvDU-Geschäftsstelle unter info@bdu-urologie.de.
Zur Aufbereitungsempfehlung
Die Aufbereitungsempfehlung ist in Anlehnung an das in 2016 erschienene und am 21.01.2019 aktualisierte VAH-Papier sowie zahlreicher unter Bezugsquellen benannter Quellen zur Aufbereitung von Ultraschallsonden für die transrektale Sonographie und den KRINKO-Empfehlungen zur hygienischen Aufbereitung von Medizinprodukten (2012) erar-beitet worden. Es dient zur Vereinfachung der Übernahme der Handlungsanweisungen in das QM-Handbuch der urologischen Praxen.
Eine Gewährleistung kann nicht gegeben werden. Aktuelle Änderungen der Vorgaben sind vom Betreiber einzuarbeiten. Die Überprüfung und Einarbeitung der Arbeitsschritte obliegt jedem Praxisbetreiber selbst. Die Originalpapiere können über die genannten Quellen abgerufen werden.
Aufgrund aktueller Veröffentlichungen des RKI wurde dieses Arbeitspapier aktualisiert:
Die Aufbereitung von Ultraschallsonden mit Schleimhautkontakt in der bisherigen Form der Wischdesinfektion ist durch das Epidemiologische Bulletin 44 (11/21) der RKI in Frage gestellt. Die Wischdesinfektion wird dort als nicht validierbar angesehen und sei daher nicht mehr zulässig. Die Verwendung einer Schutzhülle wird nach Rücksprache mit RKI-Mitarbeitern als nicht ausreichend erachtet.
„Aus hygienischer Sicht scheint die manuelle Aufbereitung mittels Wischverfahren ausreichend, ob es im Sinne eine Validierung ausreichend ist, ist eine juristische Frage. Die Vergleichbarkeit der Aufbereitungsverfahren ist demnach schon vom Hersteller erfolgt. Weitere Untersuchungen sind demnach nicht notwendig. Es stellt sich eher die Frage, wie beim Anwender ein dokumentierter Nachweis erbracht werden kann, der belegt, dass das Verfahren kontinuierlich ein Produkt erzeugt, welches die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt (Garantie der Compliance)“ (Dr. St. Geßner Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin, ABS-Experte (DGKH) – auf Anfrage des BvDU).
Durch die Ansicht des RKI zur manuellen Wischdesinfektion wird formal auch unterstellt, dass die manuelle Aufbereitung grundsätzlich nicht validierbar sei, da auch Prozesse der Reinigung (z.B. mit einer Bürste) ähnlich der Wischdesinfektion eventuell nicht immer gleich erfolgen und somit Unsicherheit in der Reinigung bedingen könnten. Die Herleitung des RKI scheint aus grundsätzlichen Überlegungen heraus erfolgt. Validierte Studien zu dieser Problematik sind dem BvDU nicht vorliegend. Auch Studien zu nosokomialen Infektionen nach transrektaler Sonographie hat das RKI nicht vorgelegt
Die kritische Betrachtung der Wischdesinfektion durch das RKI wird vom BvDU nicht mitgetragen:
Eine Wischdesinfektion erscheint sehr wohl bei sorgfältiger Durchführung nach standardi-sierten Arbeitsanweisungen mit entsprechenden Protokollen als ausreichend sicher durchführbar. Eine juristische Prüfung (Kanzlei Dr Jäcke – 21.12.21) lässt erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit der RKI-Aussage aufkommen. Leider fordern bereits z.T. die ärztliche Selbstverwaltung und auch einige Begehungsbehörden die Umsetzung dieser RKI- Empfehlung. Diese Forderung wird, nicht zuletzt durch die Industrie getriggert, forciert.
Der BvDU erarbeitet derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Frauenärzte (BvF) ein Konzept zur Sicherstellung der praktikablen, flächendeckenden Durchführbarkeit der Sonographie mit Schleimhautkontakt, insbesondere unter Beachtung der Aufbereitung der transrektalen und transvaginalen Sonden. Die Gremienmitarbeit bei der Erstellung der Leitlinien (DGKH, DGSV, AKI und VAH) und der Umsetzung durch die AGMP wurde angeboten. Es gilt, die flächendeckende Versorgung der Patienten aufrecht zu erhalten, ohne die Patienten zu gefährden. Hierzu ist eine adäquate Vergütung der Hygieneleistung zu erwirken, sowie überzogene Forderungen in der Aufbereitung zu verhindern. Es ist im dringenden Interesse der BvDU und des BvF, sowohl eine drohende Unterversorgung der urologischen und gynäkologischen Patienten, als auch eine nicht adäquate Aufbereitung der Ultraschallsonden zu verhindern.