Scharfe Kritik an der AOK-Studie, nicht nur beim BvDU

Laut Plänen der Regierungsfraktionen soll die Hybrid-DRG-Vergütung für Eingriffe ohne Übernachtung bereits 2027 durch die regionale Euro-Gebührenordnung ersetzt werden. Bei Behandlungen mit Übernachtung soll die Fallpauschale dagegen bestehen bleiben. Ab 2028 sollen die Hybrid-DRG ganz entfallen. Als wichtige Grundlage für die geplanten Einschnitte gilt die WIdO-Studie, die deutliche Ausgabensteigerungen aufgezeigt hatte.

Durch die geplanten Änderungen könnten Krankenhausübernachtungen finanziell attraktiver werden – mit problematischer Steuerungswirkung: Eine Reform, die eigentlich Geld sparen soll, könne so zusätzliche stationäre Behandlungen und höhere Ausgaben auslösen.

Verbände kritisieren fehlende Kontrollgruppe

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die WIdO-Untersuchung tatsächlich einen Zusammenhang zwischen der Einführung der Hybrid-DRG und den beobachteten Kostensteigerungen nachweisen kann.

Nach Darstellung des SpiFa vergleicht das Institut die Entwicklung vor und nach der Einführung der neuen Vergütung, ohne eine geeignete Kontrollgruppe einzubeziehen. Damit bleibe offen, wie sich Fallzahlen und Ausgaben ohne die Reform entwickelt hätten.

Der Verband fordert, auch andere mögliche Ursachen zu berücksichtigen, darunter Veränderungen der Nachfrage, der Behandlungskapazitäten, der Zusammensetzung der Fälle und der Dokumentation.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die untersuchten Leistungen. Der vom WIdO betrachtete Leistungskorb umfasse nicht nur tatsächlich nach Hybrid-DRG abgerechnete Fälle, sondern auch Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und dem bisherigen stationären DRG-System. Entwicklungen in diesem breiteren Leistungsspektrum dürften nicht ohne Weiteres der neuen Vergütung zugeschrieben werden.

Zweifel an der Erfassung zusätzlicher Eingriffe

Auch die Aussagekraft der Fallzahlen stellt der SpiFa infrage. Für das Jahr 2024 fehlten in den Daten vertragsärztliche Direktabrechner. Zudem könnten Eingriffe in früheren Jahren aufgrund unterschiedlicher OPS-Dokumentation unvollständig erfasst worden sein. Wenn bereits zuvor erbrachte Leistungen später vollständiger dokumentiert würden, erscheine dies in der Statistik als Zuwachs, ohne dass tatsächlich mehr operiert worden sei.

Außerdem fordert der Verband eine Prüfung möglicher Doppelzählungen. Denkbar sei etwa, dass ein Eingriff zunächst nach EBM eingereicht und später als Hybrid-DRG abgerechnet worden sei. Der SpiFa betont ausdrücklich, dass er solche Doppelzählungen nicht behaupte. Das WIdO müsse aber nachvollziehbar darlegen, wie es diese Fehlerquelle ausgeschlossen habe.

Auch Stornierungen, nachträgliche Korrekturen und nicht vergütete Abrechnungen müssten berücksichtigt werden. Eine eingereichte Abrechnung sei nicht zwangsläufig eine zusätzliche Operation und erst recht keine tatsächlich entstandene Krankenkassenausgabe.

Auch Krankenhäuser mit deutlichem Mengeneffekt

Der SpiFa verweist zudem auf Zahlen der WIdO-Untersuchung selbst. Danach entfiel im Zeitraum von 2023 bis 2025 ein finanzieller Mengeneffekt von 248 Millionen Euro auf den Krankenhausbereich und von 182 Millionen Euro auf den vertragsärztlichen Bereich. Die Werte enthielten allerdings auch Veränderungen der Leistungszusammensetzung und einen Interaktionseffekt.

Eine Interpretation, die vor allem den Vertragsarztpraxen eine unnötige Ausweitung der Behandlungen vorwerfe, greife deshalb zu kurz, argumentiert der Verband.

Steigende Abrechnungszahlen allein seien kein Beleg für medizinisch unnötige Eingriffe. Dafür müssten die jeweiligen Behandlungsindikationen untersucht werden.

Der SpiFa kritisiert außerdem, dass niedrigere EBM-Vergütungen nicht automatisch angemessene Behandlungskosten abbildeten. Ob die Vergütung den tatsächlichen Aufwand für Personal, Operationsräume, Hygiene, Geräte und Investitionen decke, sei damit nicht geklärt.

Der SpiFa als Dachverband der Fachärztinnen und Fachärzte in Klinik und Praxis organisiert die ärztlichen Berufsverbände, unter anderem des BvDU, und vertritt ihre übergeordneten Interessen gegenüber Politik, Selbstverwaltung und anderen freien Verbänden, sowie deren politische Durchsetzung auf Bundes- und Landesebene.

Quellen: BvDU, Ärztenachrichtendienst (änd)