Kolumne „Der versierte Schnitt“: Nachruf auf das Adjektiv „frei“ in der fachärztlichen Terminvergabe

Kolumne „Der versierte Schnitt“: Nachruf auf ein Adjektiv: Über das Wort „frei“ in der fachärztlichen Terminvergabe
Man muss den Regierungsfraktionen Respekt zollen: Selten wurde mit so wenig Text so viel bewirkt. Der Änderungsantrag 22 zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung streicht im Kern ein einziges Wort. Es war der letzte von 22 Änderungsanträgen der Koalition und der kürzeste. Jeder Operateur/in weiß, dass das nichts heißt. Der kürzeste Eingriff ist nicht immer der harmloseste. Seit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von 2019 verpflichtet § 75 Absatz 1a SGB V die Vertragsarztpraxen, der Terminservicestelle – erreichbar über die bundesweite Nummer 116117 – ihre freien Termine zu melden. Das kleine Adjektiv trug dabei eine große Last. Frei war ein Termin, der im Kalender der Praxis noch nicht vergeben war – und ob und wie viele solcher Lücken es überhaupt gab, entschied die Praxis selbst. Wer ausgebucht war, hatte nichts zu melden, und das war kein Rechtsverstoß, sondern eine Tatsache. Die Meldepflicht knüpfte an das an, was vorhanden war.
Künftig melden die Praxen Termine! Ohne das Adjektiv wird aus der Meldung eines Bestandes die Angabe eines Solls. Besonders pikant – Wie viele Termine eine Praxis an die Terminservicestelle abzuliefern hat, bestimmen nicht mehr ihr Kalender und ihre Patienten, sondern die Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen – festzulegen bis zum 1. März 2027. Ob diese Termine frei sind, spielt dann keine Rolle mehr – sie müssen frei gemacht werden. Eine Übergangsregelung gibt es immerhin, und sie ist von feiner Ironie. Bis zur neuen Festlegung gelten die bisherigen Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung fort. Das Wort ist also sofort tot, die Umsetzung kommt später. Wer ein Adjektiv streicht, braucht eben keine Übergangszeit oder Diskussion. Es tut ja nicht weh – zumindest nicht dem, der streicht.
Bemerkenswert ist das Tempo. Am Dienstag lag der Antrag vor, am Mittwoch die Beschlussempfehlung des Ausschusses, am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, hat der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Derselbe Gesetzgeber, der der Terminservicestelle eine Vermittlung binnen einer Woche und eine Wartezeit von höchstens vier Wochen vorschreibt, hat für seinen Eingriff in zehntausende Praxen ganze 48 Stunden gebraucht. Hätte man ihn über die 116117 melden können, er wäre als Musterpraxis geführt worden. Ohne Ersteinschätzung, ohne Überweisung, ohne Anhörung der Betroffenen zu genau dieser Änderung. Es war gewissermaßen die erste erfolgreich gesteuerte Akutbehandlung der neuen Notfallreform. Der Bundesrat berät am 20. November; zustimmen muss er nicht.
Ischuria paradoxa
Nun ist ein urologischer Praxiskalender kein Sparbuch, auf dem ungenutzte Minuten Zinsen tragen. Er gleicht eher einer Harnblase. Er hat eine Kapazität, und die ist in den meisten Praxen seit Langem erreicht. Darin stehen die PSA-Kontrolle nach radikaler Prostatektomie, die Nachsorgezystoskopie beim nicht-muskelinvasiven Blasenkarzinom, das Instillationsschema, das sich nach dem Protokoll richtet, die Dreimonatsspritze und der Katheterwechsel im Pflegeheim. Diese Termine verschwinden nicht, weil man ein Adjektiv streicht. Sie werden verdrängt – zulasten der Patienten, für die wir längst Verantwortung tragen.
Jeder Urologe/in kennt die Überlaufblase: Das Organ ist maximal gefüllt, es tröpfelt, und der Laie schließt messerscharf, da komme ja noch etwas. Die Ischuria paradoxa ist das treffendste Bild der ambulanten Versorgung im Herbst 2026. Die Politik sieht das Tröpfeln – lange Wartezeiten, und doch wird irgendwie jeder versorgt – und folgert, da müsse noch Reserve drin sein. Die Therapie der Wahl heißt in Berlin – Druck von oben. Der Credé-Handgriff, das manuelle Auspressen der vollen Blase, gilt in der Urologie zu Recht als obsolet. Er erhöht den Druck, begünstigt den Reflux und gefährdet die Nieren. In der Gesundheitspolitik erlebt er gerade eine Renaissance – als Änderungsantrag.
Der Berufsverband hat es nüchtern formuliert. Eine Meldepflicht schafft keinen zusätzlichen Arzt, keine zusätzliche Medizinische Fachangestellte und keine zusätzliche Behandlungsminute. Man möchte ergänzen – auch keine zusätzliche Stunde am Tag. Die hätte man vermutlich ebenfalls per Änderungsantrag beschlossen, wäre der Tag nicht an die Erdrotation gebunden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurde deutlicher und verortete die Idee bei Bürokraten, die keine Ahnung von den Versorgungsrealitäten hätten. Virchowbund und MEDI prüfen den Weg nach Karlsruhe. Dort gibt es übrigens keine Terminservicestelle. Dort wartet man Jahre, und niemand nennt es einen Versorgungsmangel.
- 1 Absatz 2 der Bundesärzteordnung enthält einen Satz von rührender Schönheit. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Seiner Natur nach – das klang einmal gut. Inzwischen wissen wir, dass „frei“ relativ ist. Was bleibt dem Freiberufler denn noch? Das Honorar ist budgetiert, die Leistung im EBM definiert, die Verordnung wird geprüft, die Diagnose kodiert, die Telematik ist Pflicht. Übrig war die Hoheit über die Uhrzeit. Die Entscheidung, wen man wann und mit welcher Dringlichkeit sieht. Nun wird auch sie kontingentiert. Der niedergelassene Facharzt trägt künftig das volle Risiko für Miete, Personal und Gerätepark, während Dritte mitbestimmen, was in seinem Kalender steht. Betriebswirte nennen das Franchise mit Bugdet. Mit einem Unterschied – beim Franchise bekommt man wenigstens die in der Regel erfolgreiche Marke dazu.
Einvernehmen bis zum 1. März
Ein Detail verdient besondere Würdigung. Die Kassenärztliche Vereinigung soll den Umfang der Kontingente im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen festlegen, und zwar binnen weniger Monate. Wer die Selbstverwaltung kennt, schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ungefähr so hoch ein wie den Spontanabgang eines 12-Millimeter-Harnleitersteins. Der Gesetzgeber schätzt sie offenbar genauso ein. Kommt die Festlegung bis zum 1. März 2027 nicht zustande, entscheidet das Schiedsamt. Man verordnet also Tamsulosin, spricht von Spontanabgang und hat den OP-Termin bereits im Kalender. Spannend wird auch die Berechnung. Pro Sitz oder pro Kopf? Zählt ein halber Versorgungsauftrag als halbes Kontingent? Wird die Tumornachsorge angerechnet, oder gilt sie künftig als Privatvergnügen der Praxis? Und wer prüft das alles? Vermutlich eine neue Software-Schnittstelle, die kostenpflichtig ist, aber dafür entbürokratisiert. Sie wird pünktlich angekündigt, und sie wird zuverlässig laufen, sofern das Konnektor-Zertifikat nicht gerade abgelaufen ist.
Wer entscheidet, was ein Termin ist?
Dabei ist die eigentliche Frage noch gar nicht gestellt: Was ist überhaupt ein Termin? Für den Urologen ist die Antwort klinisch. Ein Termin ist die Zeit, die ein bestimmter Patient mit einem bestimmten Problem braucht – fünf Minuten für die Dreimonatsspritze, eine Dreiviertelstunde für das Gespräch nach positiver Biopsie, mit Ehefrau und zwei erwachsenen Kindern, von denen eines schon im Internet recherchiert hat. Für die Terminservicestelle ist ein Termin eine Zeile in einer Datenbank. Wer also entscheidet künftig, was ein Termin ist und wer ihn bekommt? An Bewerbern für diese entscheidende Frage herrscht, anders als an Ärzten, kein Mangel.
Da ist die Kassenärztliche Vereinigung, die nun die Kontingente festlegen soll. Sie kennt den Versorgungsbedarf sehr genau, nämlich aus der Abrechnung – also mit etwa einem halben Jahr Verspätung. Für sie ist ein Termin, was sich melden, zählen und bei Bedarf prüfen lässt.
Da ist der Hausarzt, dem die geplante Primärversorgungsreform die Rolle des Lotsen zugedacht hat. Einen Gesetzentwurf dazu gibt es noch nicht, die Rolle aber schon. Er soll den medizinisch notwendigen Bedarf für den Facharzttermin feststellen und den Zeitkorridor gleich mit. Das kann er meistens sogar, nur eben zwischen dem fünfzigsten und dem einundfünfzigsten Patienten des Tages. Ein Lotse in der Seefahrt bringt übrigens ein! Schiff in den Hafen. Der Hausarzt soll eine ganze Flotte durch die Facharztlandschaft steuern, ohne dass ihm jemand verrät, wo noch ein Liegeplatz frei ist.
Da ist zukünftig die Künstliche Intelligenz. Offiziell ist zwar nur von einer „digitalen Ersteinschätzung“ die Rede, am Telefon über die 116117 oder per App. Wer die Digitalstrategen kennt, weiß aber, dass daraus spätestens in der übernächsten Novelle eine KI wird. Sie kennt alle Leitlinien, ist nie müde und hat noch nie einen Patienten gesehen. Einen Termin erkennt sie daran, dass er zu ihren Trainingsdaten aus USA passt. Den Patienten, der am Telefon sagt, es „brenne halt ein bisschen“, schickt sie wahlweise in die Notaufnahme oder in die Selbstfürsorge-App. Steuerung nennt man das, und die unsichtbare ist bekanntlich die effizienteste.
Und da ist die Krankenkasse, die bei den Kontingenten künftig ihr Einvernehmen geben darf und deren App als digitale Eingangstür ins Primärarztsystem schon im Gespräch ist. Aus Kassensicht ist der vollkommene Termin einer, der in der Wartezeitstatistik glänzt und in der Ausgabenstatistik nicht auftaucht. Idealerweise wird er gemeldet, vermittelt, wahrgenommen und nicht abgerechnet.
Nur zwei Beteiligte fragt niemand. Das ist bemerkenswert, denn für genau diese zwei hatte das Wort „frei“ überhaupt einen Sinn – und für jeden einen anderen.
Für den Patienten war „frei“ ein Versprechen. Fragte er am Empfang, ob etwas frei sei, meinte er einen Platz, den noch niemand hat. Künftig bekommt er einen Platz, den jemand anderes hatte. Der freie Termin ist dann nicht mehr der unbesetzte, sondern der freigeräumte. Was der Patient gewinnt, ist ein Datum. Die freie Arztwahl wird zur freundlichen Zuteilung.
Für den Arzt war „frei“ die Berufsbezeichnung. Er durfte entscheiden, wen er wann und mit welcher Dringlichkeit sieht, und trug dafür die Verantwortung. Künftig entscheidet er über die Dringlichkeit noch, über die Reihenfolge immer weniger und über die Zahl gar nicht mehr. Ihm bleibt, den Termin wahrzunehmen. Die Sprache ist hier verräterisch genau: Wahrnehmen ist das, was man tut, nachdem andere entschieden haben.
In der Urologie hat das Adjektiv frei übrigens überlebt, aber nur als Laborwert. Das freie PSA ist weiterhin bestimmbar. Der freie Termin nicht.
Bleibt die Frage, die auch der BvDU stellt. Durch wen sollen die Patienten künftig eigentlich behandelt werden? Die Antwort scheint zu lauten – durch dieselben Ärzte, nur verbindlicher. Das ist ungefähr so, als wollte man den Fachkräftemangel beheben, indem man das Wort „Mangel“ aus dem Bericht streicht. Dabei liegt die Alternative so offen, dass man sie für eine Pointe halten könnte. Wer mehr Termine will, muss Termine möglich machen und zwar durch eine Vergütung, die jede erbrachte Leistung bezahlt, durch weniger Bürokratie statt neuer Meldewege, durch Weiterbildungsstellen und MFA-Gehälter, die mit Klinik und Einzelhandel mithalten. Die Ärzteschaft hat angeboten, über Patientensteuerung und eine moderne Terminvermittlung zu reden. Man hat ihr stattdessen ein Adjektiv weggenommen.
Das Wort „frei“ wird im engsten Kreis beigesetzt, im Familiengrab neben der Therapiefreiheit und der Niederlassungsfreiheit, die beide schon länger niemand mehr gesehen hat. Von Kränzen bitten die Hinterbliebenen abzusehen. Wer kondolieren möchte, möge einen Termin vereinbaren. Er wird ihm zugeteilt.
Ihr
T.Klotz
