17 KVen, ein Spargesetz: Urologinnen und Urologen brauchen jetzt eine klare Linie

Am 10. Juli 2026 wurde das aus Sicht des BvDU untragbare GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz endgültig von der Bundesregierung verabschiedet. Der Rotstift kam vor der Reform! – Trotz gemeinsamer Proteste von KBV, Landes-KVen, Verbänden und praktisch der gesamten Ärzteschaft aus Praxis und Klinik.- Das Gesetz bringt tiefgreifende Einschnitte für die ambulante Versorgung. Und es bedeutet einen Vertrauensbruch der Politik, erst Mehrarbeit verpflichtend einzuführen – 25 Stunden Sprechstunde/Woche, dabei fünf Stunden offene Sprechstunde – kombiniert mit einer zusätzlichen Vergütung, um dann die Mehrarbeit zu belassen, die Vergütung aber nach nur wenigen Jahren ersatzlos zu streichen. Dies ist ein Paradigmenwechsel! Erstmals wird Honorar gekürzt bei gleicher Leistungsanforderung.

Niedergelassene Urologinnen und Urologen müssen regional mit Honorarrückgängen von bis zu 10 Prozent rechnen. Bundesweit werden laut KBV-Berechnungen rund 46 Millionen Behandlungsfälle im kommenden Jahr schlicht nicht mehr finanziert – bei einigen Fachgruppen bedeutet das Einbußen von teils bis zu 23 Prozent.

Der BvDU zieht daraus die klare Konsequenz: Der jahrzehntelange stille Altruismus vieler Praxisinhaberinnen und -inhaber, Leistungen zu erbringen, auch, wenn sie nicht kostendeckend honoriert werden – ist an sein Ende gekommen. Wer Praxen finanziell derart unter Druck setzt, kann nicht gleichzeitig erwarten, dass das Versorgungsniveau unverändert bleibt. Der BvDU betont: Eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Kassen bedeutet zwangsläufig ein einnahmenorientiertes Versorgungsangebot der Praxen. Genau diese Logik gilt jetzt auch für den Umgang mit dem neuen Spargesetz in der Fläche.

Der BvDU fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu auf, die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bundeseinheitlich zu handhaben. Der Verband erwartet klare, für alle KVen verbindliche Leitplanken – von der Definition eines „wirtschaftlich zumutbaren Leistungsangebots“ bis zum Umgang mit Praxen, die an die Grenzen ihrer gesetzlichen Mindestsprechstundenzeit von 25 Stunden pro Woche stoßen.

Gleichzeitig macht der BvDU-Vorstand deutlich: er lässt seine Mitglieder mit dieser komplexen Lage nicht allein. Der Verband beobachtet die Umsetzung in den einzelnen KV-Regionen genau, sammelt die Erfahrungen seiner Mitglieder aus der Fläche und bringt diese gebündelt in die Gespräche mit KBV, GKV-Spitzenverband und Politik ein. Der Berufsverband informiert seine Mitglieder zentral und über seine Landesverbände laufend über den aktuellen Stand.

„Wir erwarten von KBV und KVen, dass sie die Verantwortung übernehmen und das Feld nicht einem Flickenteppich aus 17 unterschiedlichen Lösungen überlassen“, so der BvDU. „Unsere Mitglieder sollen sich darauf verlassen können, dass sie – unabhängig von KV-Region – unter fairen und vergleichbaren Bedingungen arbeiten.“ Die Ärzteschaft muss geschlossen sein und bleiben und die Fallzahl muss entsprechend des verfügbaren Honorars reduziert werden. Wir brauchen bundesweit einheitliche Konzepte. „Das Hamsterrad muss aufgelöst werden“, so der BvDU.