Der BvDU kämpft bei allen relevanten Akteuren seit langem für eine angemessene Kostenkalkulation für den Hygieneaufwand und dessen Niederschlag in der kassenärztlichen Vergütung. Nach wie vor beruht die aktuelle Berechnungsgrundlage auf völlig veralteten und schon lange nicht mehr zeitgemäßen Hygienestandards.
In Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband wurde nun die Bereitschaft signalisiert, die Kostenneutralität im Rahmen des EBM-Kataloges zu verlassen, damit Hygienekosten endlich angemessen vergütet werden.