GOÄ-Honorarklagen seit 1. Januar vor Landgerichten, unabhängig vom Streitwert

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Mit der Zuständigkeit der Landgerichte anstelle der Amtsgerichte, wie bisher, greift künftig zwingend der Anwaltszwang. Ärztinnen und Ärzte müssen ihre GOÄ-Ansprüche anwaltlich geltend machen, ebenso können sich Patientinnen und Patienten…

WeiterlesenGOÄ-Honorarklagen seit 1. Januar vor Landgerichten, unabhängig vom Streitwert